Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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04.03.2024
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
24.05.2023
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
08.03.2023
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
28.12.2021
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
31.05.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.02.2021
Termine
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30.01.2018
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08.09.2011
Sonstiges
15.09.2010
Eröffnungen
29.06.2009
Neueintragungen