Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.03.2025
Löschungsankündigung
06.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
26.09.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
21.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
21.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
01.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
26.09.2022
Termine
10.11.2020
Termine
17.02.2017 Insolvenzeröffnungsbilanz zum 21.09.2015
29.02.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
22.09.2015
Eröffnungen
17.07.2015
Sicherungsmaßnahmen
22.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
12.12.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
11.07.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
22.08.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
14.09.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
19.06.2009
Neueintragungen