Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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04.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
05.04.2022
Sonstiges
05.04.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
10.11.2021
Sonstiges
02.01.2018
Entscheidungen im Verfahren
04.02.2016
Sonstiges
04.02.2016
Eröffnungen
04.02.2016
Termine
09.12.2015
Sicherungsmaßnahmen
10.11.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
05.02.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
29.04.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
27.10.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2009 bis zum 31.12.2009
13.07.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
23.08.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
10.06.2009
Neueintragungen