Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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02.04.2026
Löschungsankündigung
24.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
13.07.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
06.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
06.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
04.05.2021
Termine
09.12.2016
Eröffnungen
24.10.2016
Sicherungsmaßnahmen
03.03.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
01.12.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
01.12.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
02.07.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
02.07.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
05.05.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
15.10.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
21.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
26.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
06.06.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 04.06.2009 bis zum 31.12.2009
27.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
28.05.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
04.06.2009
Neueintragungen