Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.02.2025
Löschungsankündigung
18.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
24.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
01.09.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
24.08.2023
Entscheidungen im Verfahren
24.08.2023
Entscheidungen im Verfahren
02.11.2020
Termine
22.10.2019
Termine
11.01.2018
Entscheidungen im Verfahren
04.09.2017
Eröffnungen
29.06.2017
Sicherungsmaßnahmen
12.05.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
09.05.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
04.05.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
23.02.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
28.06.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
13.06.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
12.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
01.04.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
15.05.2009
Neueintragungen