Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.04.2025
Löschungsankündigung
21.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
02.02.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
17.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
15.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
29.09.2022
Termine
10.09.2020
Termine
02.06.2014
Eröffnungen
04.03.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
16.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
19.08.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
16.12.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
08.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 08.10.2008 bis zum 31.12.2008
27.04.2009
Neueintragungen