Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
13.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
13.12.2021
Sonstiges
22.03.2021
Eröffnungen
24.11.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
01.09.2020
Sicherungsmaßnahmen
30.01.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
13.08.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 31.12.2017
13.08.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017
26.04.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2016
07.06.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2015
14.10.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2013 bis zum 30.09.2014
18.11.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2012 bis zum 30.09.2013
20.09.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2012
01.10.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
30.09.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2009 bis zum 30.09.2010
14.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
20.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
21.04.2009
Neueintragungen