Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
01.07.2024
Eröffnungen
15.05.2024
Sicherungsmaßnahmen
22.12.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2020 bis zum 28.02.2021
22.07.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2019 bis zum 29.02.2020
24.01.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2018 bis zum 28.02.2019
07.06.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2017 bis zum 28.02.2018
08.05.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2016 bis zum 28.02.2017
07.07.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2015 bis zum 29.02.2016
14.07.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2014 bis zum 28.02.2015
12.06.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2013 bis zum 28.02.2014
24.06.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2012 bis zum 28.02.2013
30.08.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2011 bis zum 29.02.2012
02.08.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2010 bis zum 28.02.2011
25.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2009 bis zum 28.02.2010
17.04.2009
Neueintragungen