Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
07.05.2025
Löschungsankündigung
09.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
08.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.08.2024
Sonstiges
08.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
27.07.2015
Sonstiges
28.05.2015
Eröffnungen
27.05.2015
Eröffnungen
16.04.2015
Sicherungsmaßnahmen
22.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
03.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
03.06.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
12.03.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 20.02.2009 bis zum 31.12.2009
01.03.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
08.04.2009
Neueintragungen