Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
08.03.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
07.03.2024
Sonstiges
13.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
18.01.2024
Sonstiges
02.10.2023
Sonstiges
30.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
16.04.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
16.04.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
28.01.2015
Eröffnungen
02.09.2014
Berichtigungen
30.10.2013 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
30.10.2013 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
23.04.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
25.10.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
01.02.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 12.02.2009 bis zum 31.12.2009
25.03.2009
Neueintragungen