Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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17.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
10.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
03.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
24.10.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
02.10.2024
Sonstiges
13.03.2023
Sonstiges
22.10.2015
Sicherungsmaßnahmen
23.12.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
20.12.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
24.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
28.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
04.02.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 19.01.2009 bis zum 31.12.2009
13.02.2009
Neueintragungen