Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.04.2026
Löschungsankündigung
13.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
17.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
27.05.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
26.05.2021
Entscheidungen im Verfahren
20.05.2021
Termine
20.05.2021
Entscheidungen im Verfahren
03.11.2015
Termine
11.02.2014
Sonstiges
04.06.2013
Termine
14.02.2013
Sonstiges
04.02.2013
Eröffnungen
20.04.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
02.03.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
03.03.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 19.11.2008 bis zum 31.12.2008
30.01.2009
Neueintragungen