Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
05.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
27.08.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
07.08.2020
Termine
07.08.2020
Entscheidungen im Verfahren
08.05.2018
Termine
30.04.2015
Entscheidungen im Verfahren
24.02.2015
Entscheidungen im Verfahren
12.01.2015
Eröffnungen
29.10.2014
Sicherungsmaßnahmen
21.11.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
24.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
27.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
03.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
29.01.2009
Neueintragungen