Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.12.2025
Entscheidungen im Verfahren
05.08.2024
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05.08.2024
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13.06.2024
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09.04.2024
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09.04.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
01.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
23.01.2024
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30.05.2023
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28.01.2022
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04.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
19.01.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
03.08.2017
Eröffnungen
02.08.2017
Eröffnungen
01.08.2017
Eröffnungen
14.06.2017
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01.06.2017
Sicherungsmaßnahmen
12.01.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
29.04.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
09.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
15.05.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
20.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
22.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
15.10.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
08.03.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
22.01.2009
Neueintragungen