Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.12.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 23.05.2019 bis zum 22.05.2020
23.12.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 23.05.2018 bis zum 22.05.2019
04.12.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 23.05.2017 bis zum 22.05.2018
13.07.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 23.05.2016 bis zum 22.05.2017
20.06.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 23.05.2014 bis zum 22.05.2015
27.07.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 23.05.2013 bis zum 22.05.2014
08.09.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 22.05.2013
10.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
04.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
05.04.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
23.02.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
12.04.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 11.11.2008 bis zum 31.12.2008
12.01.2009
Neueintragungen