Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
28.11.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
13.12.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
03.01.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
25.02.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
06.01.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
27.11.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 31.12.2017 bis zum 31.12.2017
27.11.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 31.12.2016 bis zum 30.12.2017
14.11.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 31.12.2015 bis zum 30.12.2016
30.11.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 31.12.2014 bis zum 30.12.2015
07.04.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 31.12.2013 bis zum 30.12.2014
17.08.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 31.12.2012 bis zum 30.12.2013
23.06.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 31.12.2012 bis zum 30.12.2013
16.10.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 30.12.2012
30.08.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
29.03.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
12.09.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
23.09.2009 Jahresabschluss zum 31.12.2008
05.01.2009
Neueintragungen