Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
31.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
10.11.2022
Termine
22.06.2017
Sonstiges
31.03.2017
Eröffnungen
22.05.2014
Sicherungsmaßnahmen
11.12.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
11.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
09.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
02.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 08.10.2008 bis zum 31.12.2008
23.12.2008
Neueintragungen