Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
21.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
11.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
20.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
07.05.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 30.12.2018 bis zum 29.12.2019
17.04.2019
Termine
04.12.2018
Termine
20.03.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2014 bis zum 31.05.2015
10.03.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.05.2014
26.06.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.05.2014
15.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
07.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
14.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
25.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
08.04.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
10.12.2008
Neueintragungen