Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.11.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020
11.11.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019
21.11.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
15.11.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017
15.11.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2016
18.11.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2015
27.07.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2013 bis zum 30.09.2014
24.11.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2012 bis zum 30.09.2013
25.11.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2012
11.09.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
11.09.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2009 bis zum 30.09.2010
28.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2008 bis zum 30.09.2009
08.12.2008
Neueintragungen