Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.08.2023
Entscheidungen im Verfahren
10.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
10.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
10.02.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
07.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
12.08.2022
Sonstiges
08.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
28.03.2022
Entscheidungen im Verfahren
10.12.2021
Veränderungen
06.12.2021
Eröffnungen
31.05.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
18.05.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
18.08.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
22.12.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
25.06.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
21.06.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
26.04.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
05.05.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
21.10.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
02.12.2008
Neueintragungen