Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.03.2026
Löschungsankündigung
25.03.2021
Entscheidungen im Verfahren
09.01.2018
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.01.2018
Entscheidungen im Verfahren
09.01.2018
Termine
06.09.2017
Termine
10.01.2017
Termine
16.08.2013
Sonstiges
26.04.2010
Eröffnungen
24.11.2008
Neueintragungen