Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
18.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
18.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
18.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
18.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
23.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
23.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
05.04.2023
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
16.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
09.02.2023
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
05.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
21.04.2020
Entscheidungen im Verfahren
17.03.2020
Entscheidungen im Verfahren
20.03.2018
Entscheidungen im Verfahren
22.01.2018
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
22.01.2018
Eröffnungen
10.11.2008
Neueintragungen