Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
13.04.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
27.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
06.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
24.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
18.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
21.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
08.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
05.04.2022
Eröffnungen
01.04.2022
Eröffnungen
01.04.2022
Eröffnungen
02.03.2022
Entscheidungen im Verfahren
05.07.2019
Entscheidungen im Verfahren
30.04.2019
Sicherungsmaßnahmen
19.09.2018
Sicherungsmaßnahmen
31.07.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
14.10.2014
Sicherungsmaßnahmen
10.10.2014
Entscheidungen im Verfahren
11.08.2014
Sicherungsmaßnahmen
23.01.2014
Entscheidungen im Verfahren
13.08.2013
Entscheidungen im Verfahren
01.08.2013
Sicherungsmaßnahmen
14.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
18.08.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
21.10.2008
Neueintragungen