Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
10.07.2025
Sonstiges
10.07.2025
Sonstiges
10.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
04.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
15.06.2023
Sonstiges
07.06.2023
Sonstiges
09.09.2016
Entscheidungen im Verfahren
29.02.2016
Eröffnungen
20.01.2016
Sicherungsmaßnahmen
13.01.2016
Sicherungsmaßnahmen
07.10.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2013 bis zum 30.09.2014
18.11.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2012 bis zum 30.09.2013
25.06.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2012
25.10.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2012
03.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
23.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2009 bis zum 30.09.2010
19.07.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2008 bis zum 30.09.2009
14.10.2008
Neueintragungen