Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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07.04.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
26.02.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
05.06.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
10.01.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
30.04.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
10.07.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 31.12.2018
25.06.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018
25.06.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017
13.03.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016
03.08.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015
23.09.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2014
08.10.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2012 bis zum 30.06.2013
06.09.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012
17.08.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
29.12.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2009 bis zum 30.06.2010
17.12.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2008 bis zum 30.06.2009
01.09.2008
Neueintragungen