Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
14.05.2025
Löschungsankündigung
27.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
03.09.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
06.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
19.06.2024
Sonstiges
04.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
16.03.2021
Termine
22.02.2019
Termine
27.01.2016
Termine
03.01.2014
Termine
14.10.2013
Termine
01.07.2013
Eröffnungen
13.06.2013
Sicherungsmaßnahmen
07.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
23.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
14.03.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
06.10.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
28.08.2008
Neueintragungen