Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.08.2023
Löschungsankündigung
05.08.2021
Entscheidungen im Verfahren
14.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
05.10.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.10.2020
Entscheidungen im Verfahren
27.02.2020
Termine
08.01.2019
Eröffnungen
23.01.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
06.02.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
06.10.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
04.12.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
06.12.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
07.08.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
20.01.2012 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
14.10.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
25.02.2010 Jahresabschluss zum Rumpfgeschäftsjahr vom 01.08.2008 bis zum 31.12.2008
27.08.2008
Neueintragungen