Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.06.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
03.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
03.06.2025
Sonstiges
21.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
28.11.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
14.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
14.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
17.07.2024
Sonstiges
05.07.2024
Sonstiges
19.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
21.12.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
15.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
25.08.2008
Neueintragungen