Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
10.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
24.11.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
12.11.2021
Termine
11.05.2020
Termine
13.11.2019
Termine
20.11.2018
Termine
06.10.2017
Termine
17.07.2017
Entscheidungen im Verfahren
11.03.2017
Veränderungen
06.03.2017
Sonstiges
01.03.2017
Eröffnungen
09.02.2017
Sicherungsmaßnahmen
08.01.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
24.10.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
14.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
04.09.2013
Veränderungen
30.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
19.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
10.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
25.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
18.02.2009
Veränderungen
17.09.2008
Veränderungen
27.08.2008
Neueintragungen