Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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17.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
17.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
09.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
16.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
18.05.2021
Entscheidungen im Verfahren
20.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
25.05.2020
Entscheidungen im Verfahren
24.03.2020
Entscheidungen im Verfahren
04.12.2019
Eröffnungen
09.10.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
08.10.2019
Sicherungsmaßnahmen
26.09.2019
Sicherungsmaßnahmen
22.06.2018 Befreiender Konzernabschluss gem. § 291 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017
27.04.2018
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017
26.10.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2016
04.10.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2015
16.09.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2013 bis zum 30.09.2014
06.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2012 bis zum 30.09.2013
30.09.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2012
28.09.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
23.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2009 bis zum 30.09.2010
08.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
28.09.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2007 bis zum 30.09.2008
04.09.2008 Jahresabschluss zum 31.10.2007
21.08.2008
Neueintragungen