Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.07.2023
Löschungsankündigung
19.04.2023
Entscheidungen im Verfahren
09.03.2023
Sonstiges
24.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
11.05.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
04.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
14.12.2020
Termine
06.11.2017
Entscheidungen im Verfahren
06.10.2017
Sonstiges
01.09.2016
Eröffnungen
04.07.2016
Sicherungsmaßnahmen
30.11.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
18.08.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
06.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
25.04.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
18.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
15.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
10.08.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
25.07.2008
Neueintragungen