Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
29.09.2020
Termine
28.03.2017
Entscheidungen im Verfahren
27.10.2016
Termine
25.11.2014
Entscheidungen im Verfahren
11.11.2014
Entscheidungen im Verfahren
22.10.2014
Entscheidungen im Verfahren
03.01.2014
Termine
19.12.2013
Entscheidungen im Verfahren
08.10.2013
Eröffnungen
25.04.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
17.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
06.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
07.02.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
03.03.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008
20.06.2008
Neueintragungen