Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
20.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
20.05.2025
Sonstiges
15.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
26.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
13.11.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
13.11.2023
Sonstiges
04.10.2023
Sonstiges
04.10.2023
Sonstiges
04.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
04.10.2023
Sonstiges
01.08.2023
Sonstiges
26.06.2023
Sonstiges
05.02.2020
Termine
04.01.2018
Termine
28.01.2015
Termine
15.12.2014
Eröffnungen
31.10.2014
Sicherungsmaßnahmen
20.06.2008
Neueintragungen