Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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29.10.2024
Löschungsankündigung
15.10.2015
Termine
26.08.2015
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.07.2015
Entscheidungen im Verfahren
08.07.2015
Termine
03.05.2012
Sonstiges
25.07.2011
Eröffnungen
01.03.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
17.02.2010
Berichtigungen
15.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 19.02.2008 bis zum 31.12.2008