Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
17.03.2025
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
09.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
09.08.2024
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09.08.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
12.05.2023
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29.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
15.07.2020
Sonstiges
21.02.2020
Sonstiges
04.02.2020
Eröffnungen
04.02.2020
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
25.10.2019
Sicherungsmaßnahmen
22.04.2008
Neueintragungen