Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.04.2024
Sonstiges
10.04.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
10.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
10.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.02.2024
Sonstiges
29.04.2022
Termine
14.07.2014
Sonstiges
18.02.2014
Eröffnungen
08.10.2013 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
04.10.2013
Sicherungsmaßnahmen
04.06.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
20.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
27.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
08.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 28.02.2008 bis zum 31.12.2008
10.04.2008
Neueintragungen