Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
07.03.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.12.2022
Sonstiges
18.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
18.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
03.02.2021
Termine
31.07.2020
Termine
14.01.2013
Sonstiges
10.09.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
28.07.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2009 bis zum 30.06.2010
16.07.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2008 bis zum 30.06.2009
07.05.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 21.12.2007 bis zum 30.06.2008
08.04.2008
Neueintragungen