Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.05.2025
Löschungsankündigung
26.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
10.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
17.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
14.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
14.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
14.02.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
14.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
28.02.2020
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
20.01.2020
Termine
11.05.2016
Termine
25.04.2014
Termine
19.02.2014
Eröffnungen
13.01.2014
Sicherungsmaßnahmen
03.04.2008
Neueintragungen