Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.05.2015
Entscheidungen im Verfahren
11.12.2014
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
25.11.2014
Entscheidungen im Verfahren
30.10.2014
Termine
21.08.2012
Entscheidungen im Verfahren
02.08.2011
Sonstiges
02.08.2011
Eröffnungen
27.05.2011
Sicherungsmaßnahmen
13.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
19.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 20.02.2008 bis zum 31.12.2008
12.03.2008
Neueintragungen