Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.01.2026
Löschungsankündigung
01.04.2025
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
01.12.2016
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.11.2016
Entscheidungen im Verfahren
08.11.2016
Termine
29.09.2016
Termine
15.09.2016
Entscheidungen im Verfahren
02.11.2015
Termine
11.02.2014
Entscheidungen im Verfahren
01.02.2013
Eröffnungen
15.05.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
17.05.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
11.05.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
27.02.2008
Neueintragungen