Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
06.02.2023
Löschungsankündigung
11.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
31.05.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
31.05.2021
Termine
31.05.2021
Entscheidungen im Verfahren
13.01.2021
Entscheidungen im Verfahren
17.11.2020
Entscheidungen im Verfahren
08.04.2020
Termine
28.06.2012
Entscheidungen im Verfahren
01.11.2011
Eröffnungen
01.09.2011
Sicherungsmaßnahmen
03.02.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
11.11.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 03.01.2008 bis zum 31.12.2008
21.02.2008
Neueintragungen