Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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26.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
28.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
28.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
28.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
25.04.2022
Termine
09.02.2011
Entscheidungen im Verfahren
03.02.2011
Eröffnungen
13.10.2010
Sicherungsmaßnahmen
03.03.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
06.08.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.11.2007 bis zum 31.12.2007
07.12.2007
Neueintragungen