Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.01.2026
Löschungsankündigung
09.01.2026
Entscheidungen im Verfahren
22.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
02.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
02.04.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
28.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
19.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
03.09.2018
Sonstiges
03.09.2018
Eröffnungen
12.07.2018
Sicherungsmaßnahmen
04.07.2018
Sicherungsmaßnahmen
28.02.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2016 bis zum 31.01.2017
26.09.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2015 bis zum 31.01.2016
21.01.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2014 bis zum 31.01.2015
17.10.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2013 bis zum 31.01.2014
03.06.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2012 bis zum 31.01.2013
13.05.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2011 bis zum 31.01.2012
15.09.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2010 bis zum 31.01.2011
23.02.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2009 bis zum 31.01.2010
22.03.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
04.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2007 bis zum 31.01.2008
25.02.2008 Jahresabschluss zum 31.01.2007
05.12.2007
Neueintragungen