Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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31.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
12.05.2023
Entscheidungen im Verfahren
12.05.2023
Entscheidungen im Verfahren
12.05.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
14.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
23.08.2021
Entscheidungen im Verfahren
04.08.2020
Termine
30.03.2020
Termine
25.09.2019
Termine
11.06.2019
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10.12.2018
Eröffnungen
25.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
06.04.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
28.09.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
05.03.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
11.02.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
20.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
21.10.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
10.09.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
28.05.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
27.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 02.11.2007 bis zum 31.12.2007
04.12.2007
Neueintragungen