Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.06.2022
Löschungsankündigungen
11.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
20.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
05.12.2019
Entscheidungen im Verfahren
05.12.2019
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
20.04.2016
Entscheidungen im Verfahren
07.03.2016
Entscheidungen im Verfahren
25.02.2016
Termine
05.06.2009
Eröffnungen
18.03.2009
Sicherungsmaßnahmen
03.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
27.11.2007
Neueintragungen