Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.06.2024
Sonstiges
05.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
01.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
06.03.2015
Sonstiges
02.03.2015
Eröffnungen
04.12.2014
Sonstiges
26.11.2014
Sicherungsmaßnahmen
25.03.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
27.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
08.02.2012
Beteiligung
30.09.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
02.11.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
14.05.2010
Beteiligung
24.11.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
22.06.2009
Bekanntmachung des Bezugsangebotes
26.09.2008 Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 31.12.2007
30.10.2007
Neueintragungen