Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.03.2019 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
20.12.2017 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
20.12.2016 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
12.10.2015 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
05.03.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
28.08.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
26.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
24.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
18.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
19.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
19.09.2007
Neueintragungen