Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
21.05.2025
Sonstiges
19.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
19.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
26.03.2025
Sonstiges
26.03.2025
Sonstiges
11.06.2021
Sonstiges
01.08.2017
Eröffnungen
21.06.2017
Sicherungsmaßnahmen
14.01.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.08.2013 bis zum 31.07.2014
02.12.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.08.2012 bis zum 31.07.2013
26.11.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2011 bis zum 31.07.2012
23.12.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2011 bis zum 31.07.2012
07.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2010 bis zum 31.07.2011
01.08.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2008 bis zum 31.07.2009
28.07.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2009 bis zum 31.07.2010
29.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2007 bis zum 31.07.2008
12.09.2007
Neueintragungen