Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.03.2023
Löschungsankündigung
11.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
29.06.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
29.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
30.05.2022
Termine
27.08.2020
Termine
14.07.2020
Termine
08.04.2020
Termine
03.12.2014
Termine
28.11.2014
Termine
11.07.2014
Entscheidungen im Verfahren
01.03.2011
Termine
30.09.2010
Eröffnungen
29.04.2010
Sicherungsmaßnahmen
27.04.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
11.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
07.09.2007
Neueintragungen