Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.01.2025
Löschungsankündigung
05.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
23.11.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.11.2023
Sonstiges
15.09.2023
Sonstiges
07.12.2016
Eröffnungen
16.04.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
23.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
23.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
27.09.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
25.10.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
02.03.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2007 bis zum 31.12.2007
29.08.2007
Neueintragungen